NEIN zum Bebauungsplan Winkel in Horw am 15.Mai 2022

Aktuelle Situation

Der Horwer Winkel zeichnet sich mit der See- und Bergkulisse und dem national geschützten Steinibachried als Naherholungsgebiet wie auch als Naturraum aus. Der historische Weiler hat Quartiercharakter und die enge Strasse eignet sich zum Flanieren – sei es zu Fuss oder mit dem Velo. Mit dem «Bebauungsplan Kernzone Winkel» will die Gemeinde in diesem Naherholungsgebiet 14 Meter hohe Mehrfamilienhäuser inklusive Tiefgarage erlauben. Der Einwohnerrat genehmigte diesen am 25. November 2021. Daraufhin hat sich das Referendumskomitee «Horw-Winkel.ch» formiert und innerhalb weniger Wochen über 600 Unterschriften gesammelt. Damit ist das Referendum zustande kommen. Alle Stimmberechtigten von Horw können nun erneut über ihren Winkel, ihre Naherholung und ihre Natur befinden.  

Denn bereits im Herbst 2016 lehnten die Stimmberechtigten von Horw den «Bebauungsplan Kernzone Winkel» mit rund 60 Prozent deutlich ab. Es hat zwar seither eine «Mitwirkung» beim Bebauungsplan gegeben. Der Hauptkritikpunkt – die übermässige Bebauung mit hohen Mehrfamilienhäusern – ist nicht beseitigt.Gründe für das NEIN waren damals wie heute die Bedrohung des historischen Ortes, des Naherholungsgebiets und der Natur im Steinibachried.

Unsere Argumente

NEIN zu übermässigen Bauten im Naherholungsgebiet

Der Winkel ist für alle Einwohnenden in Horw ein Naherholungsgebiet direkt am Steinibachried beziehungsweise am See. Ob zu Fuss oder mit dem Velo ist der historische Quartiercharakter entlang des Rieds und des Seeufers mit Bergblick erlebbar. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. 14 Meter hohe Mehrfamilienhäuser inklusive Tiefgarage sind im Winkel am falschen Ort. Dazu ist die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr unzureichend.

NEIN zu maximaler Rendite: Qualität statt Quantität

Das Planen und Bauen an diesem Standort soll möglich bleiben, es muss aber mit Rücksicht auf Natur, Mensch und die historische, feinkörnige Quartierstruktur erfolgen. Die Rendite darf nicht das Hauptkriterium sein. Es braucht vielmehr eine schonende Entwicklung mit Qualität anstelle von Quantität. Spätestens die Bauprofile werden es zeigen: Die 14 Meter hohen Bauten bilden ein gewaltiges «Bollwerk» und erdrücken das historische Quartier.

NEIN zum Eingriff in die Natur des Steinibachrieds und des Sees

Das national geschützte Steinibachried und das Seeufer sind Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten. Diesen sensiblen Bereich gilt es zu schützen. Der Bebauungsplan sieht eine wuchtige Tiefgarage direkt am Ried vor und kann damit die besondere Pflanzen- sowie Tierwelt gefährden. Trotz Studien bleibt unklar, wie sich diese Eingriffe auf das wertvolle Steinibachried auswirken.

NEIN zur Einschränkung der Lebensqualität

Der überarbeitete Bebauungsplan wird dem bekundeten Volkswillen der Abstimmung von 2016 (rund 60% NEIN) nicht gerecht. Die übermässig voluminösen Bauten direkt am Steinibachried und mitten im Naherholungsgebiet verschandeln das Orts- und Landschaftsbild. Sie mindern die Lebensqualität für alle. Das NEIN stärkt das Wohl aller.

Komitee: Jetzt beitreten

Die Abstimmung zum Bebauungsplan Kernzone Winkel findet in der Gemeinde Horw statt. Damit der historische Ort, der Quartiercharakter, das Naherholungsgebiet und die Natur erhalten bleiben, setzt sich das Komitee ein.

Alle Horwer Stimmberechtigten sind herzlich willkommen im Komitee, um sich für den Horwer Winkel zu engagieren. Die einzige Verpflichtung ist, dass Sie namentlich auf der Website und dem Flyer aufgeführt sind.

Jetzt dem Komitee beitreten!

Abstimmungstermin Sonntag 15. Mai 2022: NEIN zur maximalen Rendite an diesem sensiblen Ort.