Aktuelles

Kernzone Winkel

Das baugesuch wurde am 22.09.2023 eingereicht

Das Baugesuch entspricht nicht dem Bebauungsplan, den die Horwer Stimmbevölkerung gutgeheissen hat.

Die Einsprachefrist endet am 11. Oktober 2023.

  • Das Baugesuch entspricht nicht dem Bebauungsplan (fortlaufend «BBP» genannt), dem die Horwer Stimmbevölkerung am 15. Mai 2022 zugestimmt hat. Der BBP sieht nämlich 3 Vollgeschosse, ein Dachgeschoss und ein Sockelgeschoss von mindestens 0.80 m ab dem neu gestalteten Terrain vor. Im vorgestellten Projekt entspricht das Dachgeschoss aber einem Vollgeschoss, d.h. das somit 4 Vollgeschosse gebaut werden dürften, dies ist eine direkte Verletzung von Art. 9 des BBP Kernzone Winkel vom 22.08.2022. Gemäss PBG § A1-138 gilt: «Ein Dach- oder ein Attikageschoss ist dann mitzurechnen, wenn seine nutzbare Fläche mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt. Als nutzbar gilt jede Fläche ab 1,5 m lichter Raumhöhe». Gemäss PBG, darf auch optisch ein Dachgeschoss nicht wie ein Vollgeschoss in Erscheinung treten.
  • An dieser Stelle ist auch das Dach zu erwähnen. Im BBP wurde ein (1) Satteldach mit einer Neigung von 25 Grad ohne Dachaufbauten und Lukarnen erlaubt. In diesem Baugesuch sind auf einem Gebäude mehrere Satteldächer projektiert, dies ist nicht im Sinne des BBP und sicher auch nicht im Sinne der Stimmbevölkerung, die diesen BBP (auch anhand der Pläne der Firma Metron, die ein einziges Satteldach aufweisen), gutgeheissen hat. Dies wäre eine Irreführung der Stimmbürger. (Plan Metron siehe Projekt – Horw-Winkel)
  • Im BBP wurde der Standort (Position) der beiden Gebäude so vorgesehen, dass dem Spaziergänger die Durchsicht und der Bezug zum Ried und See gewährt sind. Die Begrünung dazwischen muss sich dementsprechend auf höchstens einen Meter begrenzen und darf nicht mit Bäumen und hohen Sträuchern bepflanzt werden, wie projektiert.

Einsprachen von Fam. Hunziker & FAM. zakaria

      Mitten im Naherholungsgebiet und direkt am Steinibachried sollen gemäss Bebauungsplan Kernzone Winkel 14 Meter hohe Mehrfamilienhäuser inklusive Tiefgarage entstehen.
      Das Komitee will den Winkel zum Wohl jetziger wie auch künftiger Generationen attraktiv erhalten.
      Es sagt am Abstimmungssonntag vom 15. Mai 2022 NEIN zur maximalen Rendite an diesem sensiblen Ort.

      https://www.zentralplus.ch/politik/horw-winkel-gegner-werfen-gemeinderat-intransparenz-vor-2349737/

      Seit der Sanierung der Winkelstrasse vor eineinhalb Jahren steht dieses grosse gelbe Gehege direkt am Ried. Dahinter befinden sich Container und Apparaturen, es handelt sich um eine sogenannte «Neutralisierungsanlage». Das Wasser ist verunreinigt und muss gefiltert werden bevor es in das Ried fliesst. Woher die für das Ried schädlichen Verunreinigungen stammen, ist unklar (Strassensanierung, Neubauten, …?). Das Bauen an diesem sensiblen Ort birgt Risiken, besonders der Bau der geplanten Tiefgarage. Sollte dies nicht zuerst geklärt werden, bevor wir genau am selben Ort eine Tiefgarage dieses Ausmasses bauen? Zuerst sollte das bestehende Problem gelöst werden, bevor wir schon das nächste verursachen!
      Nicht ausser acht zu lassen ist auch der Impakt von den ca. 28 Autos (oder mehr?), die morgens und abends an der belebten, von erholungssuchenden Spaziergängern, Velofahrern, Freizeitsportlern, stark frequentierten engen Strasse, ein- und ausfahren müssen. Nein zum Mehrverkehr im Erholungsgebiet!
      Erhalten wir unser Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung und verzichten auf übermässiges Verbauen direkt am Ried und See.
      Darum NEIN zum Bebauungsplan Kernzone Winkel am 15. Mai 2022.

      Komitee beitreten!

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      Einzige Verpflichtung ist, namentlich hier auf der Website und im Flyer aufgeführt zu sein.
      Ihre Email Adresse wird nicht publiziert

      Luzerner Zeitung vom 04. Mai 2022:
      Morgenstern im Horwer Winkel – oder wie der neue Bebauungsplan den Quartiercharakter zerstört

      https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/leitartikel-zur-abstimmung-in-horw-bebauungsplan-winkel-wichtige-forderungen-bleiben-unerfuellt-ld.2282190

      LEITARTIKEL ZUR ABSTIMMUNG IN HORW vom 04. Mai 2022:
      Bebauungsplan Winkel: Wichtige Forderung bleibt unerfüllt

      https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/leitartikel-zur-abstimmung-in-horw-bebauungsplan-winkel-wichtige-forderungen-bleiben-unerfuellt-ld.2282190

      Luzerner Zeitung vom 28. April 2022:
      Das Ziel wird verpasst – zum zweiten mal

      Luzerner Zeitung vom 27. April 2022:
      Bebauungsplan-Gegner: «Die Häuser sind wesentlich höher als beim ersten Projekt»

      Zentralplus vom 25. April 2022:
      Horw:Winkel-gegner werfen Gemeinderat intransparenz vor

      Luzerner Zeitung vom 19. April 2022:
      Eigentümer verteidigt pläne für winkel

      Lesebrief LZ zu den Bauprofilen:
      Gemeinderat soll die Horwer transparent über die Winkel-Vorlage informieren

      Luzerner Zeitung vom 21. März 2022: Bebauungsplan-Gegner wollen Bauprofile vor der Abstimmung-Gemeinderat nicht

      Gemeinederat will keine Bauprofile stellen.

      Komitee fordert den Gemeinderat im «Offenen Brief» auf, mit Bauprofilen zu informieren und unmissverständlich zu kommunizieren.

      Leserbrief: Fehlplanung bleibt Fehlplanung

      Leserbrief: Zu Risiken und Nebenwirkungen

      Referendumskomitee überreicht der Gemeinde Horw mehr als 600 Unterschriften

      Im Herbst 2016 lehnten die Stimmberechtigten von Horw den Bebauungsplan Kernzone Winkel mit 60 Prozent ab. Gründe waren die Bedrohung der Natur, des Naherholungsgebiets und des Quartiercharakters. Der Einwohnerrat genehmigte gegen die Stimmen der L2O den überarbeiteten Bebauungsplan, der weiterhin 14 Meter hohe Mehrfamilienhäuser im Ried am See vorsieht. Das Referendumskomitee «Horw-Winkel.ch» hat deshalb über 600 Unterschriften gesammelt, welche bereits von der Gemeinde Horw beglaubigt sind. Notwendig wären 500 Unterschriften gewesen.

      Die Geschichte zum Bebauungsplan seit 2016, welcher leider nur in Details angepasst wurde und immer noch überdimensioniert, verdichtet und verkehrsintensiv ist: